08.03.2012 Rezept für Bewegung

Medizin- und Sportverbände haben gemeinsam ein einheitliches „Rezept für Bewegung“ erarbeitet.

Die Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und die Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin (DGSP) haben ein „Rezept für Bewegung“ entwickelt. Ärztinnen und Ärzte können ihren Patientinnen und Patienten auf diese Weise eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivitäten geben.

In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig Holstein und Thüringen wird Bewegung bereits auf einem Rezept verordnet. Die Vereine in den Landessportbünden des DOSB bieten hierzu vielfältige qualitätsgesicherte Bewegungsangebote mit den Schwerpunkten Herz-Kreislauf, Muskel- und Skelettsystem, Entspannung/Stressbewältigung sowie Koordination und motorische Förderung an, die auch für Ungeübte empfohlen werden können. 

Das „Rezept für Bewegung“ sei in etlichen Fällen eine Alternative zur Verschreibung von Medikamenten, in anderen Fällen eine gute Ergänzung, erklärt die Bundesärztekammer. Ärzte würden nicht nur mit Arzneien und Operationen heilen, sie seien auch Gesundheitsberater für ihre Patienten. Das Rezept für Bewegung unterstütze sie dabei.

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