EFN - Einheitliche Fortbildungsnummer
EFN - Einheitliche Fortbildungsnummer, die jeder Arzt von seiner Landesärztekammer erhält.
Die Nummer ist 15-stellig und bundesweit einheitlich aufgebaut. Mit der EFN registriert der Arzt
sich bei der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.
Was ist von Ärzten zu beachten?
Jede Ärztin und jeder Arzt sollte inzwischen im Besitz einer Einheitlichen
Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes sein, sofern sich die zuständige Ärztekammer an dem Verfahren beteiligt.
Die Ausgabe der EFN unterscheidet sich von Kammer zu Kammer. In der Regel versenden die Ärztekammern DIN A4 Bögen, auf denen die Barcodes in mehrfacher Ausführung als Selbstklebeetiketten aufgedruckt sind. Einige Kammern stellen zusätzlich einen scheckkartengroßen Ausweis mit entsprechendem Barcode zur Verfügung.
Der Arzt sollte beim Besuch einer Fortbildungsveranstaltung ein Barcode-Etikett bzw. seinen Fortbildungsausweis zur Registrierung durch den Veranstalter mitführen.
Die Meldung der erfolgten Teilnahme an einer Veranstaltung geschieht durch den Veranstalter über den EIV.
So wird eine regelmäßige Aktualisierung des Fortbildungspunktekontos der Ärzte bei der jeweils zuständigen Ärztekammer unterstützt. Der Arzt sollte seinen Kontostand regelmäßig prüfen. Er hat so einen verbindlichen aktuellen Überblick über geleistete und noch zu
erbringende Fortbildungsaktivitäten zur Erlangung seines gesetzlich geforderten Nachweises.
Für jede Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung sollte zusätzlich eine
Papierbescheinigung aufgehoben werden.
Was sollte ein Arzt beachten, dessen Ärztekammer sich nicht am EIV beteiligt?
Ärzte aus Baden-Württemberg werden gebeten, sich an die Ärztekammer Baden-Württemberg zu wenden.
Was sollte ein Arzt beachten, der an einer Fortbildung in einem Kammerbereich teilnimmt, der sich nicht am EIV beteiligt?
In diesem Fall übermittelt der Arzt die Fortbildungspunkte auf herkömmlichem Wege durch Vorlage der Papierbescheinigung an seine zuständige Ärztekammer, sofern die Kammer keine weitergehende Regelung getroffen hat.
Wie ist mit den bereits erworbenen Fortbildungspunkten zu verfahren?
Wenden Sie sich bitte an die Fortbildungsabteilung Ihrer zuständigen Ärztekammer.
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